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LEISTUNGEN LAGEPLANERSTELLUNG
Lageplanerstellung nach LBOVVO (Entwurfsvermessung)

Grundlagenermittlung: Für das Bauvorhaben werden die relevanten Daten erhoben:

Aus dem Liegenschaftskataster (geführt beim Vermessungsamt) wird die aktuelle Grundrissinformation des Baugrundstücks und die Flurstücksfläche erhoben und für die Weiterbearbeitung bewertet (sollten für Flurstücksgrenzen, für die Abstandsflächen eingehalten werden müssen, keine endgültigen Koordinaten vorhanden sein, muss gleichzeitig eine Grenzfeststellung durchgeführt werden).

Beim Planungsamt werden die planungsrechtlichen Festsetzungen erhoben, z.B. der Bebauungsplan. Beim Baurechtsamt erhält man die das Baugrundstück betreffenden Baulasten (sofern vorhanden).

Hinweis
Da diese Daten früher oder später sowieso benötigt werden, empfiehlt es sich die Grundlagenermittlung als Voruntersuchung durch den Geometer gleich als erstes zu beauftragen. Schon oft mussten Bauprojekte nach Kenntniss des Grundbuch-/Katasterstands oder bei mangelnder Übereinstimmung Bebauungsplan/Kataster neu geplant werden. Die Voruntersuchung spart Kosten und Zeit.


Lageplan zum Baugesuch

Bestandsaufnahme als Planungsgrundlage...

Erfassung der gesamten Bauplatztopografie zur Planung der Gebäudehöhe und der Erdgeschosshöhe, die Planung der Zufahrt, sowie dem Kanalanschluss.

Dazu wird der Bauplatz vor Ort mit einem Tachymeter aufgemessen. (Winkel- und Streckenmesssystem mit eingebautem Computer und digitaler Datenhaltung). Die Bezugspunkte dazu sind Vermessungspunkte des Liegenschaftskatasters und Höhenpunkte der Landesvermessung. In Relation dazu werden die signifikanten Geländepunkte und Bestandsobjekte registriert. Die oft verwendete Terminologie "Rasteraufnahme" ist veraltet und wird heute nicht mehr verwendet, da sie bei der Aufnahme unökonomisch ist und bei der Auswertung Schwächen zum digitalen Geländemodell aufweist.

Eventuell werden die Nachbartrauf- und Firsthöhen vor Ort aufgemessen, sofern die Planung dazu in Bezug gebracht werden muss.


Auswertung der Bestandsaufnahme

Erstellung eines digitalen Geländemodels im gewünschten Datenformat:

Dazu werden die im Feld registrierten Punkte digital auf den PC gebracht und ins Projekt eingespielt. Die Software bildet jetzt aus diesen Massenpunkten und den Bruchkanteninformationen ein "digitales Geländemodell". Dabei werden jeweils 3 benachbarte Geländepunkte zu einer Masche verknüpft und als Ebene definiert. In dieser Ebene ist an allen Stellen die Höhe durch Interpolation bekannt, daraus werden Höhenlinien abgeleitet. Wendet man das auf alle Punkte des Projekts an, ergeben sich an allen Stellen Höhenlinien -> man kann auch an Stellen, die nicht aufgemessen wurden, eine Höhe errechnen.


Erstellen von Geländeschnitten an ausgewählten Stellen (z.B. Hausgrund)

Dazu wird von der Software ein Schnitt an einer ausgewählten Stelle durch das Geländemodell gerechnet. Dies ist für die Höhenplanung unerlässlich, da das Gefälle sichtbar wird.


Planerstellung

Damit andere mit den Plangrundlagen arbeiten können, werden je nach Anforderung Pläne erstellt. Der Architekt oder die Fertighausfirma verwenden üblicherweise den digitalen Plan. Dazu muss passend für das eingesetzte Zielsystem ein digitaler Plan im Zielformat erstellt werden, der die Weiterbearbeitung optimal möglich macht.

Für andere Aufgaben werden Pläne auf Papier im gewünschten Maßstab geplottet.


Lagepläne zum Baugesuch

Nach Landesbauordnung Baden-Württemberg (bzw. LBOVVO) muss der Bauherr zu den Bauvorlagen (liefert der Architekt) auch einen Lageplan liefern. Dieser wird von einem Vermessungsingenieur gefertigt. Er besteht aus einem zeichnerischen und einem schriftlichen Teil.

Der zeichnerische Teil wird so gefertigt, dass er dem Baurechtsamt zur Beurteilung der Ausdehnung des Bauvorhabens, der betroffenen Parzellen und der Grenzabstände dient.

Im schriftlichen Teil sind die Eigentümer der Nachbarparzellen samt Anschrift (diese werden von der Baurechtsbehörde gehört) vermerkt, sowie die Art und Größe des Bauvorhabens und der Übereinstimmung mit den planungsrechtlichen Festsetzungen (überschreitet die geplante Grundfläche die zulässige Fläche?).

Zur Beurteilung der Zulässigkeit der Grenzabstände wird ein Abstandsflächenplan gefertigt, der entsprechend der Wandhöhe des Bauvorhabens anzeigt, ob und wie weit die Abstandsflächen auf den Nachbarflurstücken liegen.

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